Es ist möglicherweise von Vorteil, statt einen Kapitalbetrag eine lebenslange Rente zu vererben. Mit einer gesonderten Vereinbarung zum Versicherungsvertrag wird festgelegt, dass der Begünstigte im Todesfall die Leistung nicht als Einmalsumme, sondern als lebenslange Rente ausgezahlt bekommt. Dadurch kann die Erbschaftsteuer gesenkt und eventuell unter die Freibetragsgrenze gedrückt werden. Gut dafür geeignet sind Einmalbeitragspolicen.
Wie genau das funktioniert, zeigen wir Ihnen gern. Vereinbaren Sie einen Termin unter 08053 79540.
Copyright © Alle Rechte vorbehalten.